Die Signaturen der Böhm-Instrumente in chronologischer Reihenfolge

 

Die Waldzithern von C. H. Böhm tragen keine Seriennummern, deshalb stellen die in die Instrumente eingeklebten Zettel (umgangssprachlich auch "Etiketten" genannt) das wichtigste Hilfsmittel bei deren Datierung dar. Von der Firma Böhm sind keine Geschäftsunterlagen überliefert, die Datierung erfolgt daher durch Vergleich der Signatuen untereinander, Analyse bautechnischer Veränderungen an den Instrumenten und Abgleich der auf den Zetteln enthaltenen Informationen mit externen Quellen (zum Beispiel mit Patent-Anmeldungen von Böhm oder Telefon- und Adressbüchern der Stadt Hamburg). Zum Glück hat Böhm seine Signaturen immer wieder verändert, so dass sich seine Instrumente auf diese Weise recht gut datieren lassen.

Da C. H. Böhm in seinen Katalogen über viele Jahre hinweg dieselben Bilder verwendet hat, stellen die gegenwärtig bekannten Kataloge von 1912, 1926 und 1929  hingegen kein verlässliches Hilfsmittel zur Datierung dar: Die tatsächlich produzierten Instrumente sahen zur Zeit des Erscheinens dieser Kataloge teilweise schon wieder anders aus als auf den dort abgedruckten Bildern.

Die im Folgenden präsentierten Jahreszahlen geben die vermutete früheste Verwendung der jeweiligen Signatur an. Bei den älteren Instrumenten dürften diese Angaben bis auf 1-2 Jahre stimmen, bei den nach 1918 gebauten Waldzithern ist eine ebenso genaue Bestimmung des Baujahrs nicht möglich, da Böhm hier über längere Zeit hinweg dieselben Zettel verwendet hat. Dies ist aber vermutlich nicht weiter problematisch, da sich auch das Design der Böhm-Instrumente nach 1918 kaum mehr verändert. Das Gros der noch erhaltenen Waldzithern stammt aus dieser Zeit, so dass sich der Wert dieser Instrumente wohl mehr nach Typ und Erhaltungszustand richten dürfte als nach ihrem exakten Baujahr. 
 

1897 Runder Zettel in Beige

 

Die älteste bekannte Signatur stammt vermutlich von 1897 und damit aus dem Gründungsjahr der Firma Böhm. Die beiden D.G.R.M.-Nummern beziehen sich auf zwei Patentanmeldungen aus diesem Jahr: C. H. Böhm hat am 11. Juni 1897 seine Waldzither (Nr. 77344) und am 12. August 1897 seine in Anlehnung an die Portugiesische Gitarre entwickelten Mechaniken (Nr. 80548) als Gebrauchsmuster schützen lassen. Die Vermutung, dies sei der früheste von Böhm verwendete Zettel, basiert im Wesentlichen auf drei Beobachtungen: Er weicht 1. in der Farbgestaltung von allen nachfolgenden Zetteln ab, 2. hat eine Waldzither mit dieser Signatur als einzige auf der Mechanik die  D.G.R.M.-Nummer 80548  eingraviert, 3. tragen sämtliche drei bisher bekannten Instrumente mit diesem Zettel noch keinen Glassteg, sondern einen Ebenholzsteg mit Metalleinlage.

1898 Runder Zettel in Schwarz

Diese Signatur weicht von ihrem Vorgänger nur in der Farbgestaltung und den gewählten Schrifttypen ab, sie unterscheidet sich aber wie diese von allen nachfolgenden Signaturen durch ihre runde Form. Von nun an bis etwa 1910 sind alle Zettel in Schwarz gehalten (mit Schrift und Verzierungen in Gold). Alle Böhm-Instrumente tragen zudem von nun an einen Glassteg.

1900 Eckiger D.G.R.M.-Zettel

Da Böhm am 8. Juni 1900 nur den Gebrauchsmusterschutz für seine Waldzither, nicht aber den für seine Mechaniken verlängert hat, ist auch dieser dritte Zettel, der beide D.G.R.M.-Nummern trägt, vor Mitte 1900 anzusetzen. Er hat bereits die rechteckige Form aller späteren Böhm-Signaturen, zudem ist die Schrifttype bei "C. H. Böhm" dieselbe wie bei den nachfolgenden Zetteln. Die beiden bisher bekannten Instrumente mit dieser Signatur weisen bereits reichhaltig verzierte Perlmutt-Intarsien auf dem Griffbrett und um das Schallloch herum auf, wie sie für die höherwertigen Böhm-Instrumente aus späterer Zeit charakteristisch sind

1901 "Musikwaaren"-Zettel ohne Walddoline

Der Vorgänger-Zettel dürfte aufgrund von Böhms Verzicht auf eine Verlängerung der Schutzfrist für seine Mechaniken (D.G.R.M.-Nummer 80548) wohl kaum noch nach 1900 Verwendung gefunden haben. Da das Doppel-"aa" im Wort "Musikwaaren" bei der Anfang 1903 in Deutschland durchge-führten Rechtschreibreform abgeschafft wurde, fallen diese Signatur und ihr nahezu identischer Nachfolger beide in die Zeit bis etwa 1904. Die Umsetzung der Rechtschreibreform erfolgte natürlich nicht überall sofort (aber gleich am 1. Januar 1903 in den Ämtern und am 1. April in den Schulen), im Branchenverzeichnis der Stadt Hamburg kam die Schreibweise mit Doppel-"aa" jedoch bereits 1904 zum letzten Mal zur Anwendung.

1904 "Musikwaaren"-Zettel mit Walddoline

Von seinem Vorgänger unterscheidet sich dieser Zettel nur durch Hinzunahme der Wald doline. Deren Entwicklung lässt sich wiederum zeitlich recht genau fixieren: Böhm meldete die Bezeichnung "Walddoline" beim Patentamt am 6. April 1904 unter der Nr. 73575 als Warenzeichen an. Die unveränderte Schreibweise des Wortes "Musikwaaren" legt nahe, dass diese Signatur aber auch nicht viel später als 1904 zum Einsatz kam. Einige Instrumente mit diesem Zettel zeigen Merkmale eines "Übergangstyps": Sie sind bereits um einige Zentimeter größer als ihre Vorgänger, erreichen aber noch nicht ganz die Standardmaße der späteren Böhm-Instrumente.

1905 "Waldzither-Fabrik"-Zettel Egyptienne

Dieser Zettel weicht von seinem Vorgänger dadurch ab, dass das Wort "Musikwaaren" durch "Waldzither" ersetzt wurde und nun der Sitz der Firma mit "Hamburg 5" angegeben wird. Letzteres hilft leider nicht bei der Datierung, da die drei Straßen, in denen Böhm seit 1897 gewohnt hat, alle in demselben Stadtteil St. Georg liegen. Instrumente mit dieser Signatur besitzen erstmals die Standardmaße der Böhm-Instrumente, auch die Ausdifferenzierung seiner Waldzithern in die Modelle Nr. 1-4 scheint zu dieser Zeit abgeschlossen zu sein. Einige wenige Exemplare mit diesem Zettel tragen noch die hohen portugiesischen Mechaniken, wie sie bis dahin durchweg zum Einsatz kamen. Der überwiegende Teil besitzt jedoch bereits Mechaniken mit vereinfachten Schrauben, die mit einem Stimmschlüssel bedient werden müssen; sie haben zunächst wie ihre unmittelbaren Vorg änger einen Höcker in der Mitte und dann später (für längere Zeit) zwei asymmetrisch angeordnete Höcker. Diese Signatur ist auch im Katalog von 1912 zu finden, die dort abgebildeten Instrumente tragen jedoch allesamt die älteren Mechaniken mit nur einem Höcker in der Mitte, so dass vermutet werden kann, dass Böhm bei Instrumenten wie auch Zettel ältere Fotos weiter verwendet hat. 

1908 "Waldzither-Fabrik"-Zettel Jugendstil

Der Unterschied zum Vorgänger-Zettel besteht in einer geänderten Schrifttype, einer neuen Verzierung rechts und links neben dem Wort "Fabrik" und darin, dass aus den zuvor stets mit einem "c" geschriebenen "Spec. Waldzithern" nun "Spez. Waldzithern" werden. Instrumente mit dieser Signatur tragen durchweg die Mechaniken mit den zwei asymmetrisch angeordneten Höckern (und keine hohen portugiesischen Schrauben) - ein klares Indiz dafür, dass sie nach der zuvor genannten Signatur Verwendung fand, obwohl diese noch Jahre später im Katalog abgebildet ist.

1911 "GR. 4. 6825"-Zettel ohne Balken

Im Telefonbuch der Stadt Hamburg ist C. H. Böhm 1910 erstmals mit einem eigenen Telefonan-schluss (GR. 4. 6825) verzeichnet, im Adressbuch findet sich diese Telefonnummer ab dem Jahr 1911. Böhms Telefonnummer findet sich in der Folge auch stets auf den Zetteln der Instrumente. Einige Waldzithern mit diesem Zettel tragen Zeichen einer weiteren Vereinfachung: Trugen die Schrauben der Mechanik bisher zwei Ringe (so dass sie sich zumindest beim Aufziehen der Saiten noch per Hand drehen ließen), so finden sich bei einigen Waldzithern mit diesem Zettel Schrauben, die nur noch einen solchen Ring aufweisen. Es scheint somit, als habe Böhm sich schrittweise auf seine späteren Standard-Mechaniken zubewegt, die auf jeden Ring verzichten und nur noch mit einem Schlüssel zu bedienen sind. Einige wenige Instrumente mit dieser Signatur tragen bereits diese Standard-Mechaniken, wie sie dann bei den Waldzithern mit den nachfolgenden Zetteln durchgehend zum Einsatz kamen.

1914 "GR. 4. 6825"-Zettel "D.R. Patent"

Im Unterscheid zu seinem Vorgänger sind auf diesem Zettel rechts und links neben dem Wort "Walddoline" die Wörter "D.R." und "Patent" gedurckt. Böhm hat beim Patentamt neben den von ihm zum Schutz angemeldeten Warenzeichen und Gebrauchsmustern nur ein echtes Patent für seine Waldzithern erhalten: Am 5. Februar 1914 erhielt er ein Patent auf ein Saiteninstrument mit hohlem Griff, das sich in den Erläuterungen (und auf der beigefügten Zeichnung) als eine Waldzither mit einem hohlen Hals aus Alumin ium zu erkennen gibt. Bisher ist nur ein einziges solches Instrument mit Alu-Hals bekannt. Vermutlich hat der im selben Jahr einsetzende Erste Weltkrieg dazu geführt, dass die gesamte Aluminium-Produktion für Kriegszwecke benötigt wurde und Böhm nur wenige solche Instrumente herstellen konnte.

1914 "GR. 4. 6825"-Zettel mit Balken

Bisher sind drei Instrumente mit einem "GR. 4. 6825"-Zettel aufgetaucht, bei dem die Wörter "D.R." und "Patent" nicht durch zwei schwarze Balken überdeckt sind. Es sind eine Waldzither Nr. 1 und zwei Waldzithern Nr. 2, die allesamt keinen Aluminium-Hals aufweisen. Böhm wollte diese Etiketten also ursprünglich wohl bei allen seinen Instrumenten verwenden. Nach einem verlorenen Rechtsstreit mit seinem Konkurrenten Gustav Becker (ebenfalls im Februar 1914, als er gerade sein Patent für die Waldzither mit Alu-Hals erhalten hatte), sah er sich aber offenbar gezwungen, den Hinweis auf sein Patent wieder vom Zettel zu tilgen, um nicht den falschen Eindruck zu erwecken, seine Instrumente mit gewöhnlichem Holz-Hals seien pateniert.

1918 "Alster 6825"-Zettel mit Balken

Im Jahr 1918 ändert sich der Telefonbucheintrag der Firma Böhm von "Gr. 4. 6825" zu "Alster 6825"; auch diesen Wandel vollziehen die Signaturen mit. Dabei gibt es hier ebenfalls eine Variante mit schwarzen Balken und eine ohne - bei der dann jedoch die freien Stellen neben dem Wort "Walddoline" durch die Wörter "Gegr." und "1897" gefüllt sind. Leider ist es bisher nicht gelungen, herauszufinden, was sich bei diesem Zettel unter den beiden Balken verbirgt, Böhm hätte aber wohl kaum Anlass gehabt, die Angabe "Gegr. 1897" wieder zu überdecken. Böhm gelang es nach Ende des Krieges offenbar doch, einige wenige Exemplare seiner patentierten Waldzithern mit Aluminumhals zu bauen, wie er auch im Vorwort seiner Schule von 1919 berichtet (das oben abgebildete Instrument ist von etwa 1920). Möglicherweise ließ er deshalb die Zettel wieder mit dem Zusatz "D.R. Patent" drucken, überdeckte dies dann aber bei den Exemplaren ohne Alu-Hals wieder. Ein Exemplar eines solchen "Alster 6825"-Zettels mit dem Zusatz "D.R: Patent" und ohne schwarze Balken hat sich jedoch bisher nicht finden lassen. Beim nächsten Zettel trat dann offenbar an die Stelle des Patents das Gründungsjahr der Firma (der Hinweis auf das Patent findet sich bei obigem Instrument auf der Mechanik). 

1919 "Alster 6825"-Zettel ohne Balken

Es gibt sehr viele Instrumente, die den Alster-Zettel mit dem Eintrag "Gegr. 1897" tragen, aber nur wenige, bei denen die beiden schwarzen Balken zu finden sind; dieser Zettel dürfte seinen unglück-lichen Vorgänger also wohl recht bald abgelöst haben. Eine Reihe von Instrumenten mit dieser Signatur trägt dabei ebenfalls Zeichen der Materialknappheit der unmittelbaren Nachkriegszeit: Die Perlmutt-Intarsien und Verzierungen einiger Waldzithern Nr. 2 und Nr. 3 sind gegenüber früheren und späteren Instrumenten desselben Modells deutlich reduziert (so fehlt zum Beispiel bei einigen Nr. 2 und Nr. 3 der äußere Ring ums Schallloch, bei der Nr. 3 ist dann auch die Spielplatte ohne alle Intarsien). Bereits einige Exemplare mit dem Vorgänger-Zettel weisen dieses reduzierte Design auf, einige Instrumente mit diesem Zettel jedoch auch wieder das volle Design. Es ist also anzunehmen, dass Böhm diese Signatur auch in wirtschaftlich besseren Zeiten noch eine Weile weiter verwendet hat. 

1926 Standard-Zettel

Dieser Zettel ziert den größten Teil aller Böhm-Waldzithern; in über der Hälfte der heute erhaltenen Instrumente ist er zu finden. Da er im Katalog von Oktober 1926 abgebildet ist, muss er spätestens zu dieser Zeit verwendet worden sein. Es gibt ein starkes Indiz dafür, dass der Zettel tatsächlich erst ab Oktober 1926 zum Einsatz kam, und zwar die Tatsache, dass Böhm nun nicht mehr "(C. H.) Böhm's Waldzither" schreibt wie bisher immer, sondern "Böhm-Waldzither". Diese Bezeichnung ließ er sich im September 1926 vom Patentamt schützen, da es ihm nach einem verlorenen Rechtsstreit mit seinem Konkurrenten Gustav Becker nicht länger möglich war, das exklusive Verwendungsrecht des Namens "Waldzither" für sich zu beanspruchen. Seit dieser Zeit ist in sämtlichen Böhm-Publikationen, Adress- und Telefonbucheinträgen etc. immer von der "Böhm-Waldzither" die Rede, oft mit dem Zusatz, diese Bezeichnung sei gesetzlich geschützt.

Da keine anderen Signaturen aus dieser Zeit bekannt sind, kam sie offenbar auch dann noch weiter zum Einsatz, als sich die Telefonnummer der Firma Böhm 1928-31 von "Alster 6825" über "H 3 Alster 6825" und "B 4 Steintor 2375" in "242375" änderte. Es gibt einige Zettel dieses Typs (auch bei der Walddoline), bei denen die "Alster 6825"-Telefonnummer geschwärzt ist, was ein Indiz dafür sein könnte, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufs des betreffenden Instruments nicht mehr aktuell war.

1937 "Hamburg 1"-Zettel

Die früheste Verwendung dieses letzten Zettels, der sich bei echten Böhm-Instrumenten findet, lässt sich aufgrund der geänderten Postleitzahl "Hamburg 1" genau datieren: Am 1. April 1937 trat das so genannte "Groß-Hamburg-Gesetz" in Kraft, welches Hamburg mit den umliegenden Ortschaften vereinte und zu einer Neuordnung auch der alten Stadtbezirke führte; dabei wechselte der Steintorweg vom Stadtbezirk "Hamburg 5" in den Stadtbezirk "Hamburg 1". Auf diesem Zettel ist nun auch die bereits sechs Jahre zuvor eingeführte Telefonnummer 242375 zu finden. Es sind einige Instrumente (Waldzithern und Walddolinen) bekannt, bei denen in dem weißen Kasten eines solchen Zettels anstelle der Firma Böhm die Adresse eines anderen Musikhauses abgedruckt ist. Martina Rosenberger, der ein solches Instrument bekannt war, vermutet in ihrem Waldzither-Puzzle, dass dieses Instrument bereits von der Firma GEWA hergestellt wurde. Zwei Tatsachen sprechen jedoch eher gegen diese Vermutung: Zum einen handelt es sich hierbei um eine Nr. 1B, von der bisher kein einziges eindeutig der GEWA zuzuordnendes Instrument dokumentiert ist, zum anderen hat die Firma GEWA offenbar nie Walddolinen hergestellt. Es sieht also eher danach aus, als habe die Firma Böhm (zumindest in ihrer Spätzeit) versucht, ihre Instrumente auch in anderen Städten über dort ansässige Musikgeschäfte  zu vertreiben.

1942 Früher GEWA-Zettel

Zettel, bei denen der weiße Kasten leer bleibt, sind ein recht sicheres Indiz dafür, dass man es nicht (mehr) mit einer echten Böhm-Waldzither zu tun hat: Sie sind charakteristisch für die von der Firma GEWA hergestellten Instrumente. Der Musikinstrumenten-Produzent Georg Walther aus Adorf/ Vogtland kaufte die Firma Böhm vermutlich 1942 von der Witwe Böhm und produzierte auch nach dem Umzug seines Unternehmens nach Mittenwald/Karwendel bis in die 1960er Jahre hinein weiter Waldzithern nach dem Vorbild von C. H. Böhm. GEWA-Waldzithern lassen sich aufgrund ihres Designs und einiger bautechnischer Details zumeist leicht von echten Böhm-Instrumenten unterscheiden. Dabei sieht es so aus, als habe man zunächst die Reste der alten Böhm-Produktion verwendet, lassen sich doch an nicht wenigen GEWA-Instrumenten noch Original-Mechaniken, Saitenhalter (und sogar ein paar Glasstege) von Böhm finden. Erst als diese aufgebraucht waren, ging man dazu über, eigene Mechaniken und Saitenhalter herzustellen und versah die Waldzithern mit Stegen aus dunklem Holz.

Später GEWA-Zettel

Auch bei den Signaturen hat die Firma GEWA offensichtlich zunächst die alten Böhm-Bestände aufgebraucht. Es gibt jedoch einen weiteren, an die letzte Böhm-Signatur angelehnten Zettel, auf dem die Walddoline gestrichen ist (welche von der GEWA nie hergestellt wurde). Ab wann diese Signatur zum Einsatz kam, ist unklar, es fällt aber auf, dass die Instrumente mit diesem Zettel keinerlei Originalteile von Böhm mehr tragen. Das letzte Böhm-Bauteil, das noch Verwendung fand, war der Saitenhalter; er verschwindet nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse ungefähr zeitgleich mit dem Wechsel von der frühen zur späten GEWA-Signatur.